Die Gläubiger sollen es sein, die in einer Gläubigerversammlung über einen von Insolvenzschuldnerseite vorgelegten Insolvenzplan abstimmen. Damit dieses Recht auch tatsächlich ausgeübt wird, bedarf es hierfür – wie in jeder demokratischen Ordnung – folgender Voraussetzungen: aktive und informierte Personen, die ihr Stimmrecht ausüben.