Eine der relevanten Fragestellungen von Geschäftsführern in der zeitlichen Nähe zu einem Insolvenzantrag lautet: Was kann mir passieren? Wofür hafte ich als Geschäftsführer?

Neben der strafrechtlichen Thematik besteht das Risiko einer Ersatzpflicht des Geschäftsführers gegenüber der insolventen Gesellschaft, bzw. deren Insolvenzverwalter. Die Norm, die dies für die GmbH regelte, befand sich in § 64 GmbHG. Das Haftungsrisiko besteht aufgrund des Haftungsgrundsatzes, wonach alles, was nach einer Insolvenzreife aus dem Vermögen der GmbH abgeflossen ist, durch die Geschäftsführung zu ersetzen ist.

Über den Autor

  • Carsten Lange

    Carsten Lange ist zugelassener Rechtsanwalt seit 1996 und Fachanwalt für Insolvenzrecht und für Steuerrecht, zudem ist er ausgebildeter Wirtschaftsmediator und Coach. Zum Anwaltsprofil