Der derzeitige Blick auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen ist notwendig und zugleich schwierig.

I.

Die Umsatzerwartungen für die nächsten Monate zu prognostizieren ist für die meisten Unternehmen aktuell ein Blick in die Glaskugel. Öffentliche Mittel zur Unterstützung der augenblicklichen Liquiditätssituation sind beantragt bzw. können beantragt werden. Kurzarbeit ist bewilligt worden. Mit dem Finanzamt und Lieferanten sowie Vermietern sind Stundungen vereinbart bzw. werden verhandelt.

II.

Dies ist für viele Firmen der Status quo und nun geht es weiter bzw. muss weitergehen – mit folgenden Themen:

1. Eine strategische Planung für das Unternehmen: Die Auswirkungen der sogenannten Shutdown-Phase der letzten Wochen sind darin einzubeziehen. Für den Handel wird es beispielsweise bedeuten, einen höheren Anteil des online-Geschäftes zukünftig einzubeziehen. Der Aspekt der lokalen Nähe wird für alle Unternehmen ein Argument mit positiver Ausstrahlung gegenüber den Kunden sein.

2. Eine Liquiditätsplanung für das laufende Geschäftsjahr ist – trotz schwer zutreffender Prognosen – weiterhin dringend erforderlich. Sie muss dabei immer wieder den neuen Erkenntnissen und Entwicklungen angepasst werden und wird daher einem ständigen Änderungsprozess unterliegen.

3. Und ebenfalls in die Überlegungen mit einzubeziehen ist die Frage: Kann eine Insolvenz die wirtschaftlich sinnvolle Alternative sein? Denn nur die aktuelle Liquidität zu sichern führt zu erhöhtem Fremdkapitalanteil und zukünftig zu begleichenden Verbindlichkeiten und kann daher nicht die alleinige Zielrichtung sein.

An dieser Stelle kann ein Schuldenschnitt verbunden mit einem Sanierungskonzept eine Lösungsmöglichkeit darstellen und zudem ist zu dieser Thematik an dieser Stelle anzumerken: Ausgesetzt ist die Insolvenzantragspflicht nur unter der Voraussetzung, dass Aussichten bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. Eine aktuelle Liquiditätsplanung mit jeweils positivem Ergebnis und positiver Perspektive ist also auch weiterhin notwendig.

III.

In der Zusammenfassung bedeutet dies alles: Notwendiger und bedeutsamer denn je – aber auch schwieriger in der Umsetzung – sind eine strategische Planung mit einer daraus folgenden Liquiditätsplanung unter Einbezug einer rechtlichen Beratung zu den möglichen Handlungsschritten und Ergebnissen.

Für die Unterstützung bei der strategischen Planung und die Erarbeitung einer Liquiditätsplanung, resultierend aus ihrer Buchhaltung unter Einbezug einer notwendigen rechtlichen Bewertung steht Ihnen unsere Kanzlei mit der Expertise aller Rechtsgebiete und einer betriebswirtschaftlichen Beratung durch Steuerberater und Insolvenzrechtsspezialisten zur Verfügung.

Melden Sie sich zu der Frage: „Wie geht es weiter?“ Gerne bei Herrn Rechtsanwalt Carsten Lange unter lange@dhk-law.com oder Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Christoph Schmitz-Schunken unter schmitz-schunken@dhk-law.com.

 

Carsten Lange

Fachanwalt für Insolvenzrecht

Fachanwalt für Steuerrecht

Christoph Schmitz-Schunken

Fachanwalt für Steuerrecht

Über den Autor