urteil

28 03, 2023

Die Veräußerung eines Pkw durch einen Nichtberechtigten

Von |2023-04-13T08:46:41+02:0028. März 2023|Standpunkte|

Die praktische Ausgangssituation in den meisten Fällen, mit denen ich befasst bin, ist die, dass eine Person, die einen Pkw erworben hat, mit den Zulassungspapieren bei einem deutschen Straßenverkehrsamt zum Zwecke der Zulassung des Fahrzeugs vorstellig wird. Das Straßenverkehrsamt konsultiert dazu das Schengener Informationssystem (SIS). Wenn das Fahrzeug dort als gestohlen gemeldet ist, verständigt das Straßenverkehrsamt die Polizei, die das Fahrzeug in den meisten Fällen beschlagnahmt. Danach beginnt die rechtliche Auseinandersetzung betreffend die Herausgabe des Fahrzeugs.

Nach oben