Gewerbemietrecht und Corona-Virus
Viele Vermieter und Mieter fragen, welche Auswirkungen eine sich ausweitende Corona-Krise auf ihre vertraglichen Pflichten unter bestehenden Mietverträgen hat. Die Pflicht zur Mietzahlung im Gewerbemietrecht besteht trotz COVID-19 & Allgemeinverfügungen grundsätzlich weiterhin, denn auch in Krisenzeiten gilt der allgemeine Grundsatz „pacta sunt servanda“.