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23 03, 2020

Gewerbemietrecht und Corona-Virus

Von |2020-03-23T10:10:00+01:0023. März 2020|COVID-19, Standpunkte|

Viele Vermieter und Mieter fragen, welche Auswirkungen eine sich ausweitende Corona-Krise auf ihre vertraglichen Pflichten unter bestehenden Mietverträgen hat. Die Pflicht zur Mietzahlung im Gewerbemietrecht besteht trotz COVID-19 & Allgemeinverfügungen grundsätzlich weiterhin, denn auch in Krisenzeiten gilt der allgemeine Grundsatz „pacta sunt servanda“.

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