Vorsicht bei der Musiknutzung auf Instagram!

Von |2023-05-05T12:06:03+02:005. Mai 2023|Standpunkte|

Allein entscheidendes Kriterium für die rechtssichere oder eben abmahnwürdige Nutzung der Musikstücke aus der Musikbibliothek von Instagram ist die Frage, ob mit dem musikunterlegten Beitrag ein sog. „kommerzieller Nutzen“ verbunden ist – dies völlig unabhängig von dem gewählten Account-Typ.