Wiederaufnahmeanspruch: BGH zum Umfang der gesellschaftlichen Treuepflicht nach Kündigung eines Gesellschafters
Wiederaufnahmeanspruch: BGH zum Umfang der gesellschaftlichen Treuepflicht nach Kündigung eines Gesellschafters
Wiederaufnahmeanspruch: BGH zum Umfang der gesellschaftlichen Treuepflicht nach Kündigung eines Gesellschafters
BGH stärkt die Grundsätze zum Stimmverbot in eigenen Angelegenheiten - auf die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung in Haftungssachen kommt es nicht an
Das Handelsregister als öffentlich einsehbares Register erfüllt einen wichtigen Zweck: Es soll nachvollziehbar machen, welche Personen aus „Fleisch und Blut“ hinter einer Kapitalgesellschaft stehen. Diese Transparenz soll all diejenigen schützen, die z. B. mit einer GmbH Verträge schließen oder in einer anderen Rechtsbeziehung zu einer solchen juristischen Person stehen.
Mit Urteil vom 29.07.2015, Aktenzeichen B 12 KR 23/13 R, [...]