COVID-19: Vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und Begrenzung der Organhaftung – Was bedeutet sie in der praktischen Anwendung?
Das Gesetzeswerk „Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz" ist vom Bundestag am 24.03.2020 beschlossen worden. Was beinhaltet es im Einzelnen und wie ist damit in der Praxis umzugehen?