BGH

15 08, 2023

GmbH & Co. KG: Bundesgerichtshof (BGH) vervollständigt seine Rechtsprechung zur Haftung der Geschäftsführung

Von |2023-08-15T13:36:34+02:0015. August 2023|Standpunkte|

Das Handelsregister als öffentlich einsehbares Register erfüllt einen wichtigen Zweck: Es soll nachvollziehbar machen, welche Personen aus „Fleisch und Blut“ hinter einer Kapitalgesellschaft stehen. Diese Transparenz soll all diejenigen schützen, die z. B. mit einer GmbH Verträge schließen oder in einer anderen Rechtsbeziehung zu einer solchen juristischen Person stehen.

13 07, 2023

Private Anschrift des Geschäftsführers im Handelsregister?

Von |2023-07-13T14:29:52+02:0013. Juli 2023|Standpunkte|

Das Handelsregister als öffentlich einsehbares Register erfüllt einen wichtigen Zweck: Es soll nachvollziehbar machen, welche Personen aus „Fleisch und Blut“ hinter einer Kapitalgesellschaft stehen. Diese Transparenz soll all diejenigen schützen, die z. B. mit einer GmbH Verträge schließen oder in einer anderen Rechtsbeziehung zu einer solchen juristischen Person stehen.

2 11, 2022

„Vier-Stichtage-Liquiditätsbetrachtung“: Geschäftsführer sollten diesen Begriff im Hinterkopf behalten

Von |2023-01-04T10:04:39+01:002. November 2022|Standpunkte|

Wann liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor und wie kann sie vom Insolvenzverwalter zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegenüber Geschäftsführern/Vorständen dargelegt werden? Hierzu gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28.06.2022 (Az. II ZR 112/21), mit dem der BGH seine bisherige Rechtsprechung geändert und die Beweisführung für einen klagenden Insolvenzverwalter erleichtert hat.

6 09, 2021

Schadensersatz von GmbH-Geschäftsführer wegen verspäteter Stellung eines Insolvenzantrages

Von |2022-02-08T14:31:26+01:006. September 2021|Standpunkte|

Der Leitsatz in dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.07.2021 (AZ: II ZR 164/20) ist deutlich formuliert: „Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, das als unabwendbar erkannte Ende eines Unternehmens solange wie möglich hinauszuzögern, erfüllt den Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung im Sinne des § 826 BGB, wenn dabei die Schädigung der Unternehmensgläubiger billigend in Kauf genommen wird.“

27 03, 2020

Immobiliendarlehen – Widerruf

Von |2020-03-27T11:30:34+01:0027. März 2020|Standpunkte|

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 26.03.2020 (Aktenzeichen: C-66/19) die Verbraucherrechte gestärkt und den Bundesgerichtshof ausgebremst. Zahlreiche Immobiliendarlehensverträge könnten nunmehr auf Grundlage der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof nach Widerruf wieder zur Disposition stehen, da die nicht verbraucherfreundliche Auslegung des BGH vom EuGH nicht geteilt wird.

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