I.  Alternative Dispute Resolution (ADR oder Avoid Disastrous Results)

Alternative Streitschlichtung bezeichnet Verfahren zur außergerichtliche Konfliktlösung, die sich methodisch darum bemühen, den Parteien durch ihre Geschwindigkeit, ihre niedrigen Kosten, den kontrollierbaren Ausgang und die strenge Nutzenausrichtung eine vorteilhafte Alternative zum staatlichen Gerichtsprozess zu bieten. Das Ziel der alternativen Streitschlichtung ist die Lösung eines Konfliktes möglichst durch den wechselseitigen Austausch über die Konflikthintergründe und mit einer verbindlichen, in die Zukunft weisenden Vereinbarung der Teilnehmer anstelle eines durch einen Dritten, den Richter gefällten Urteils. Seit den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts hat ADR Dynamik in der Verbreitung und Akzeptanz, nicht zuletzt in Folge des Harvard Negotiation Project der Harvard Law School, erfahren. Fischer und Uri zeigen in ihrem Buch „Getting to yes“ die Effizienz interessengeleiteter und fairer Verhandlungen gegenüber positionsgeleitetem Verhandeln auf. Denn zunehmend setzt sich die Erkenntnis durch, dass traditionelles positionsgeleitetes Verhandeln einer nachhaltigen Konfliktlösung eher abträglich ist. In der Rechtswissenschaft kommt hinzu, dass die sehr häufig außerhalb der rechtlichen Sphäre liegenden Gründe der Parteien, die zur Konfliktentstehung beigetragen haben, methodisch bedingt negiert werden. Deshalb bleiben Ziele, die außerhalb des eigentlichen Verfahrens stehen, häufig unbeachtet, wie z.B. die Berücksichtigung von Emotionen und Bedürfnissen, Beziehungs- und Interessenlagen, Reduzierung von Verfahrens- und Konfliktfolgekosten, die Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens, Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen.

II. Kooperative Praxis (Collaborative Law)

Das Prinzip des interessengeleiteten und fairen Verhandelns bildet die Grundlage der Verfahren der alternativen Streitschlichtung. In Deutschland wird der Begriff der alternativen Streitschlichtung jedoch häufig nur als Synonym für Mediation verstanden, während sich die Kooperative Praxis als Verfahren der alternativen Streitschlichtung  in den USA und Kanada bereits als ernst zu nehmende Alternative zur streitigen Auseinandersetzung vor Gerichten etabliert hat. In einer umfassenden Untersuchung anhand von 748 Verfahren wurde dort eine durchschnittliche Erfolgsquote von 87,4 % festgestellt. Weitere Untersuchungen ergaben, dass ein Verfahren der Kooperativen Praxis durchschnittlich 28,7 h bei durchschnittlich 4,3 Verhandlungsterminen erforderte. Empirische Untersuchungen belegen die Effektivität und Effizienz des Verfahrens.

III.  Verfahren und Methode

Das Verfahren der Kooperativen Praxis baut auf denselben methodischen Vorgaben wie die Mediation auf. Ein wesentlicher Unterschied zur Mediation besteht aber darin, dass es bei der Kooperativen Praxis keinen allparteilichen Mediator gibt. Stattdessen hat jede Partei einen Interessenvertreter, die sich jedoch den Prinzipien des fairen Verhandelns verpflichtet haben. Der Vorteil gegenüber der klassischen Mediation liegt darin, dass der Mandant nicht auf seinen anwaltlichen Berater verzichten muss. Hinzu kommt, dass nicht nur die Parteien Lösungsansätze erarbeiten, sondern auch die beteiligten Anwälte. Dies vergrößert das kreative Potenzial, aus dem die Parteien schöpfen können. Gleichzeitig kann sich jede Partei bei ihrem an dem Verfahren beteiligten Anwalt hinsichtlich Geeignetheit und rechtlicher Umsetzbarkeit der Lösungsansätze vergewissern.

Eine moderne Wirtschaftskanzlei muss in der Lage sein, ihren Mandanten neben der Vertretung in streitigen Verfahren vor der staatlichen Gerichtsbarkeit oder vor Schiedsgerichten auch die Begleitung in Verfahren der alternativen Streitschlichtung anzubieten. Herr Rechtsanwalt Oedekoven und der Verfasser sind ausgebildete Mediatoren. Der Verfasser ist zudem in der Kooperativen Praxis ausgebildet. Gerne beraten wir Sie.

Über den Autor

  • Guido Imfeld

    Guido Imfeld ist zugelassener Anwalt seit 1996 und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und für gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht. Seit dem Jahre 2000 ist er auch in Belgien als Anwalt zugelassen. Zum Anwaltsprofil