In Vertriebsverträgen finden sich häufig Klauseln, wonach es einem Vertragshändler, dem ein bestimmtes Vertragsgebiet zugewiesen wird, verboten ist, Kunden außerhalb des Vertragsgebietes zu beliefern, allzumal, wenn diese exklusiv einem anderen Vertragshändler oder dem Hersteller selbst vorbehalten sind.

Über den Autor

  • Guido Imfeld

    Guido Imfeld ist zugelassener Anwalt seit 1996 und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und für gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht. Seit dem Jahre 2000 ist er auch in Belgien als Anwalt zugelassen. Zum Anwaltsprofil