Haben Sie die Regelungen der EU-DSGVO bereits umgesetzt? Der Countdorwn läuft: Deadline ist der 25. Mai 2018, es sind mittlerweile weniger als 150 Tage. Um die Frist einhalten zu können, kann es sinnvoll sein, die Umsetzung an einen externen Datenschutzbeauftragen abzugeben.

In den allermeisten Fällen lohnt es sich für Unternehmen, diese Aufgaben an einen Profi abzugeben. Einerseits spart Ihr Unternehmen sich so teure Fortbildungen und muss keinen angestellten Mitarbeiter für diese Aufgabe freistellen. Andererseits profitieren Sie von der Beratung durch erfahrene Spezialisten. So müssen Sie sich weder über die technische noch über die organisatorische Seite des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen den Kopf zerbrechen. Der externe Berater schult Ihre Mitarbeiter und überwacht, dass die DSGVO in Ihrem Unternehmen korrekt umgesetzt wird.

Setzen Sie auf Experten, aber nicht auf Massenware. Die Berater bei DH&K sind Profis in Sachen Recht, Datenschutz und IT. Nur mit dieser Expertise können sie sicher sein, umfassend auf die DSGVO vorbereitet zu sein. Wir legen Wert darauf, persönlich ansprechbar zu sein. Ihr externer Datenschutzbeauftragter ist für Sie erreichbar, wenn Sie ihn brauchen.

Überschaubare Kosten. Wie viel Ihr Unternehmen für eine solche Dienstleistung ausgibt, ist zum größten Teil Ihnen selbst überlassen. Wollen Sie lediglich sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Mindeststandards einhält? Sollen wir darüber hinaus prüfen, welche Vorgaben anderer Behörden noch einzuhalten sind? Oder sollen wir das Management aktiv und regelmäßig in Sachen Datenschutz entlasten? Fragen Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.

Dr. Eric Heitzer ist Rechtsanwalt (u.a. mit dem Fachgebiet IT und Datenschutz) und Bankkaufmann. Er hat für verschiedene Unternehmen, beispielsweise in der TK-Branche, die Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten wie auch die des ausgelagerten Compliance-Offices übernommen.

Wenn Sie Fragen zur DSGVO haben oder wenn ich Sie bei der Umsetzung unterstützen kann, melden Sie sich gerne bei mir per E-Mail unter heitzer@daniel-hagelskamp.de oder über meine Mitarbeiterin, Frau Xhonneux, telefonisch unter (0241) 94621-120.

Über den Autor

  • Dr. Eric Heitzer

    Dr. Eric Heitzer ist zugelassener Rechtsanwalt seit 1997 (u.a. mit dem Fachgebiet IT und Datenschutz) und Bankkaufmann. Er hat für verschiedene Unternehmen die Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten wie auch die des ausgelagerten Compliance-Offices übernommen. Zum Anwaltsprofil