Wenn sich Geschäftsführer von Start-up-Firmen mit dem Thema der Insolvenzantragspflicht beschäftigen müssen, so lautet oft eine Frage, die sie sich stellen werden:

 

Ist die Zusage oder die Erwartung, weitere finanzielle Mittel aus dem Gesellschafterkreis für das Unternehmen zu erhalten, so wahrscheinlich und verbindlich, dass dieser Betrag in eine Liquiditätsplanung eingestellt werden kann und damit Grundlage für eine positive Fortführungsprognose sein kann?

 

 

 

Über den Autor

  • Carsten Lange

    Carsten Lange ist zugelassener Rechtsanwalt seit 1996 und Fachanwalt für Insolvenzrecht und für Steuerrecht, zudem ist er ausgebildeter Wirtschaftsmediator und Coach. Zum Anwaltsprofil