In einer legislativen Entschließung vom 26.02.2014 hat das Europäische Parlament dem Vorschlag eines gemeinsamen europäischen Kaufrechts zugestimmt. Hierbei soll es sich um ein optional von den Parteien wählbares Recht handeln, das vor allem bei Geschäften zwischen Unternehmern und Verbrauchern im Fernabsatz Anwendung finden soll.

Ziel ist es, die Zersplittung der Rechtsordnung durch 28 einzelstaatige Rechte abzulösen, indem den Marktbeteiligten die Möglichkeit gegeben wird, optional auf das Gemeinsame Europäische Kaufrecht auszuweichen und damit sowohl den Unternehmern, die im Fernabsatz tätig sind und ihren Vertrieb auf mehrere oder alle Mitgliedstaaten ausrichten, wie auch den Verbrauchern, die ggf. im Fernabsatz in mehreren Mitgliedstaaten der EU einkaufen, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu eröffnen.

Da Rechtsanwalt Guido Imfeld als Mitglied des Ausschusses für Europäisches Vertragsrecht an der Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zu dem Gesetzesvorhaben beteiligt war, erlauben wir uns, die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zu Ihrer weiteren Information in unsere Publikationen einzustellen.

 

Guido Imfeld
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wirtschaftsmediator

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Über den Autor

  • Guido Imfeld

    Guido Imfeld ist zugelassener Anwalt seit 1996 und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und für gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht. Seit dem Jahre 2000 ist er auch in Belgien als Anwalt zugelassen. Zum Anwaltsprofil