Mit dem 01.01.2021 in Kraft tritt das sogenannte Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG).
Unternehmen, die nicht zahlungsunfähig sind, soll die Möglichkeit einer Sanierung – entfernt von der Situation und des Stigmas einer Insolvenz – durch eine Einigung mit ihren Gläubigern gegeben werden. Hierdurch wird die EU-Restrukturierungslinie in Deutschland umgesetzt.