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Einladung Charity-Dinner zugunsten des Freundeskreis Hospiz am Iterbach e. V.
Wir laden Sie ganz herzlich zum Charity-Dinner zugunsten des Freundeskreis Hospiz am Iterbach e. V. ein! Am Abend des 7. November erwarten Sie neben einem 4-Gänge-Menü zudem Auftritte verschiedener Aachener und überregionaler Künstler.
Stolperfallen und wesentliche Aspekte für Selbstständige in der BU-Versicherung
Sind Sie selbstständig, so ergeben sich in der BU-Versicherung zusätzliche besondere Aspekte, die berücksichtigt werden sollten.
Wiederaufnahmeanspruch: BGH zum Umfang der gesellschaftlichen Treuepflicht nach Kündigung eines Gesellschafters
Wiederaufnahmeanspruch: BGH zum Umfang der gesellschaftlichen Treuepflicht nach Kündigung eines Gesellschafters
Kostenübernahme von Medikamenten im Off-Label-Use
Die Zulassung eines Arzneimittels in Deutschland erfordert eine systematische Bewertung präklinischer und klinischer Daten, um die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität des Arzneimittels zu gewährleisten.
Erneut Immobilienstrukturierung zum Jahresende?
Auswirkung des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPEG) auf die Grunderwerbsteuer
Stimmverbot in Gesellschafterversammlung
BGH stärkt die Grundsätze zum Stimmverbot in eigenen Angelegenheiten - auf die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung in Haftungssachen kommt es nicht an
Vorstand und Aufsichtsrat in der AG: getrennt und doch zusammen?
Vorstand und Aufsichtsrat in der Aktiengesellschaft (AG) sind zwei Organe des gleichen Unternehmens. Und doch erfüllen beide Organe sehr unterschiedliche Aufgaben im Unternehmen. Gerade in schnelllebigen Zeiten wie diesen ist es dann von großer Bedeutung, dass Aufsichtsrat und Vorstand effizient zusammenarbeiten, um auch in schwierigen Zeiten das Beste für das Unternehmen zu erreichen.
Was ist der richtige Zinssatz bei Darlehen einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter?
BFH bestätigt seine Rechtsprechung zum Thema „verdeckte Gewinnausschüttung“ bei Darlehen an beherrschende Gesellschafter (BFH, Urteil vom 22.02.2023 – I R 27/20 –)