Der Eigentumsvorbehalt ist eines der wichtigsten Sicherungsmittel im unternehmerischen Verkehr. Bei den meisten Transaktionen ist der Verkäufer vorleistungspflichtig und hat daher ein großes Interesse daran, den Anspruch auf Kaufpreiszahlung dadurch abzusichern, dass er für den Fall, dass der Käufer den Kaufpreis nicht entrichtet, das Recht hat, die Ware als Eigentümer auf sachenrechtlicher Grundlage (§ 985 BGB) im Rahmen der sogenannten Vindikation zurückzufordern.

 

Über den Autor

  • Guido Imfeld

    Guido Imfeld ist zugelassener Anwalt seit 1996 und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und für gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht. Seit dem Jahre 2000 ist er auch in Belgien als Anwalt zugelassen. Zum Anwaltsprofil