Wir hatten an dieser Stelle bereits mehrfach darüber berichtet, dass für den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen seit April 2019 nicht mehr § 17 UWG gilt, sondern das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).

Über den Autor

  • Guido Imfeld

    Guido Imfeld ist zugelassener Anwalt seit 1996 und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und für gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht. Seit dem Jahre 2000 ist er auch in Belgien als Anwalt zugelassen. Zum Anwaltsprofil