Wie der Presse zu entnehmen ist, soll es nunmehr möglich sein, dass Kunden online über eine Datenbank unter Verwendung der Fahrzeugidentifikationsnummer abfragen können, ob ihr Fahrzeug von Abgas-Manipulation betroffen ist1.

Betroffene VW-Fahrzeuge

Für VW-Fahrzeuge soll dies über eine Online-Prüfung möglich sein. Betroffen sein könnten Fahrzeuge aus den Baujahren zwischen 2008 und 2013 mit 1.6 und 2.0 TDI-Motoren:

  • VW Golf
  • VW Jetta
  • VW Beetle
  • VW Tiguan
  • VW Passat
  • VW Sharan

Zudem sollen – wie schon vermutet – wohl auch leichte Nutzfahrzeuge von Volkswagen betroffen sein:

  • VW Transporter
  • VW Caddy
  • VW Crafter
  • VW Amarok

 

Betroffene Audi-Fahrzeuge

Für Audi-Fahrzeuge soll eine Abfrage ebenfalls über eine Online-Prüfung möglich sein. Bei Audi sollen Fahrzeuge mit 1.6 oder 2.0 Liter TDI-Dieselmotoren betroffen sein (Bezeichnung EA 189 und Abgasnorm EU5), mithin Modelle der Reihen:

  • A1
  • A3
  • A4
  • A5
  • A6
  • Q3
  • Q5

 

Wünschen Sie jetzt oder später eine weitergehende Prüfung möglicher Ansprüche oder möchten Sie über die weiteren Entwicklungen „auf dem Laufenden“ gehalten werden? Haben Sie ein Fahrzeug erworben und befürchten Sie, dass Ansprüche verjähren könnten, weshalb die Prüfung und gegebenenfalls Vornahme verjährungshemmender Maßnahmen gewünscht wird?

Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an und wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Gerne übernehmen wir für Sie in diesem Fall auch die rechtliche Vertretung.


Karsten Becker,
Rechtsanwalt

1 Artikel bei www.focus.de, Titel: „VW-Abgas-SkandalDiese Volkswagen-Modelle sind betroffenen“, abgerufen am 02.10.2015, veröffentlicht am 02.10.2015 unter der Internetadresse http://www.focus.de/auto/news/vw-skandal-das-sind-die-betroffenen-modelle_id_4987673.html

Über den Autor

  • Karsten Becker

    Karsten Becker ist Rechtsanwalt seit 2009 und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seine Fachgebiete sind Zivilrecht, Privatrecht, Mietrecht, WEG-Recht, Immobilienrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Deliktsrecht und Reisevertragsrecht. Herr Becker ist seit Sommer 2019 nicht mehr für uns tätig.