Projektentwicklung
Planungsrecht - Industrie; Bauen und Wohnen, Umwelt
Insbesondere für Kommunen ist das Aufstellen oder das Ändern von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen von großer Wichtigkeit, um die städtebauliche Entwicklung voranzutreiben. Dabei werden ganz unterschiedliche Ziele und Projekte verfolgt. Teils geht es darum, neue Wohngebiete zu erschließen, teils um die Ansiedlung neuer Gewerbe- oder Industriebetriebe.
Aufgrund zunehmender räumlicher Enge gewinnt das Gebot planerischer Konfliktbewältigung bei der Realisierung dieser Projekte zunehmend an Bedeutung. Beispielsweise ist es gerade bei geringer Entfernung zwischen Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung notwendig, die möglichen entstehenden Konflikte bereits zu Beginn der Planung, also gerade auch bei der Auswahl des Gebietes, sorgfältig abzuwägen. In unserer Praxis erleben wir nicht selten, dass hier entscheidende Aspekte zunächst unberücksichtigt bleiben.
Unsere Kanzlei berät Sie diesbezüglich gerne von Beginn an bei ihrer Projektentwicklung. Aufgrund unserer Erfahrung bei Normenkontrollverfahren wissen wir, welche Anforderungen die Rechtsprechung konkret an das Gebot der planerischen Konfliktbewältigung stellt. Es ist insbesondere immer sinnvoller, möglicherweise entstehende Konflikte präzise herauszuarbeiten und zu benennen, als - wie dies teilweise in der Praxis geschieht - mögliche Probleme gar nicht in den Abwägungsvorgang einzubeziehen. Soweit man die Konflikte benennt, können diese in zahlreichen Fällen durch eine sachgerechte Abwägung gelöst werden. Insbesondere bei der konkreten Durchführung dieser Abwägung steht unsere Kanzlei Ihnen bei Bedarf gerne beratend zur Seite.
Darüber hinaus sind die rechtlichen Anforderungen an den Umweltschutz in den letzten Jahren weiter gestiegen. Auch hier kann die frühzeitige Beratung durch unsere Experten dazu beitragen, dass Ihre Projekte rechtssicher sind.


