Allgemeine Rechtsberatung

Neben den angesprochenen speziellen Tätigkeitsfeldern berät unsere Kanzlei Sie natürlich auch gerne allgemein zu sämtlichen für die öffentliche Hand relevanten Rechtsfragen.

Dabei stehen Ihnen einerseits in allen relevanten Bereichen des öffentlichen Rechts hochspezialisierte Rechtsanwälte zur Verfügung. Hinsichtlich der forensischen Tätigkeit profitieren Sie hier insbesondere in Umlegungs- und Normenkontrollverfahren von unserer Expertise und Erfahrung.

Aber auch außerhalb des öffentlichen Rechts verfügen wir über Spezialisten in allen sonstigen für die öffentliche Hand wichtigen Rechtsfragen. So gehören beispielsweise das Allgemeine Zivilrecht, das Arbeitsrecht und insbesondere das in der Praxis zunehmend an Bedeutung gewinnende private Baurecht und Vergaberecht zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Gerade bei dem in der kommunalen Praxis ständig relevanten privaten Baurecht können durch sinnvolle und zielgerichtete Vertragsgestaltung sowie das Ergreifen schneller und konsequenter Maßnahmen bei Störfällen Kosten in erheblichem Umfang gespart werden.

Durch die Spezialisierung der Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind wir in der Lage, Ihre Anfragen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung umfassend und schnell zu beantworten. Unsere Kanzlei kann dabei entweder bei komplexen Fragestellungen als Unterstützung der Rechtsämter oder auch als effizienter und kostengünstiger Ersatz eines eigenen Rechtsamtes fungieren.

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