Steuerrecht, Steuerplanung

Existenzgründungen

Sie wollen ein Unternehmen gründen, erwerben oder sich an einem Unternehmen beteiligen? Die Einbettung ihrer Entscheidung in das richtige steuerliche Umfeld ist genauso entscheidend wie die Wahl der richtigen Rechtsform und der übrigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Aber nicht erst hier stehen wir Ihnen kompetent mit alle unseren Rechtsgebieten zur Seite, sondern begleiten Sie von Anfang ihrer Konzeptentwicklung an. Wir helfen bei der Formulierung Ihres Businessplanes, sprechen gemeinsam mit Ihnen mit den Banken, schützen Ihr geistiges Eigentum (Ihren Gründervorsprung!) und halten Ihnen den Rücken frei für den Start in das Unternehmertum.

Gestaltende Beratung

Unternehmenskauf und –verkauf, Beteiligungen, Umwandlungen,
Vermögensübertragung, Nachfolgeplanung, Vermögensanlage, Family Office

Jede Veränderung Ihrer rechtlichen Beziehung zu Ihrer Unternehmung hat stets steuerliche Konsequenzen, die je nach rechtlicher Gestaltung der Veränderungen gravierende Auswirkungen haben können.

Egal, ob Sie Ihr Unternehmen verkaufen oder ein weiteres hinzuerwerben, jemanden an Ihrem Unternehmen beteiligen oder mit einem Dritten ein gemeinsames Unternehmen (joint venture) errichten wollen, oder ob Sie einfach nur Ihrer Unternehmung ein anderes rechtliches Kleid, eine andere Gesellschaftsform, oder neue Rahmenbedingungen geben möchten, optimieren unsere Experten zusammen mit Ihnen steuerrechtlich wie gesellschaftsrechtlich Ihr unternehmerisches Engagement.

In Zusammenarbeit mit unseren familien- und erbrechtlichen Experten betreuen wir Individuen und Familiengesellschaften in der langfristigen Planung ihrer betrieblichen und individuellen Vermögensentscheidungen, und helfen Ihnen dabei persönliche, aber auch generationsübergreifende Lösungen zu entwickeln. Im Rahmen unseres Family Office lassen wir Sie in diesen Entscheidungen, sofern sie einmal getroffen sind, nicht alleine, sondern begleiten Sie auf Ihrem gewählten Weg, um zu gewährleisten, dass das Ziel auch durch die Wechselfälle des Lebens nicht gefährdet wird und weiterhin erreichbar bleibt.

Unsere Steuerberatung umfasst aber nicht nur die Anlage- oder Nachfolgeplanung. Wir unterstützen Sie gerne in der Optimierung Ihrer steuerlichen Belastung durch Analyse Ihrer gegenwärtigen persönlichen und finanziellen Situation, und versuchen mit Ihnen gemeinsam, individuelle Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren, deren Umsetzung wir gerne begleiten.

Abwehrberatung - Außenprüfung, Einspruch, Klage

Die Vertretung unserer Mandanten vor den Finanzbehörden im Rahmen von Außen-/Betriebsprüfungen und  Einspruchsverfahren und vor den Finanzgerichten im Rahmen von Einspruch-, Klageverfahren oder solche auf Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes ist Gegenstand unserer täglichen Arbeit. Wir freuen uns darauf, diesbezüglich mit Ihnen zusammenzuarbeiten.

Steuerstrafrechtliche Verteidigung

Die Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens ist für jeden Betroffenen eine starke Belastung. Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft greifen in diesen Verfahren tief in die Privatsphären ein. Unsere steuer- und strafrechtlichen Experten verteidigen Sie gerne in diesen Verfahren, analysieren die rechtliche Situation, und bieten in dieser Zeit die notwendige Sicherheit.

Steuerliche Erklärungspflichten

Nicht zuletzt bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Erklärungspflichten sind wir Ihnen jederzeit gerne behilflich.