Versicherungsrecht
Unsere Spezialisten beraten Sie in allen Fragen des Privat- und Sozialversicherungsrechts.
Aufgrund unseres breiten Fachwissens und spezieller Kenntnisse der Versicherungsbranche bieten wir Ihnen die gerichtliche und außergerichtliche Abwicklung von Versicherungsfällen an.
Da wir sowohl die Gerichte als auch die Verbraucherorganisationen vor Ort kennen, können wir eine qualifizierte Prozessführung unter Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten gewährleisten.
Durch langjährige praktische Erfahrung und konsequente Fortbildung können unsere Spezialisten Ihnen Beratung zu sämtlichen Versicherungsarten anbieten. Hierzu gehören folgende Sparten:
- Haftungsrecht
(bspw. Allg. Haftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Berufshaftpflicht, Industrie-Haftpflicht, Produkthaftung, Umwelthaftung) - Lebens- und Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung
- Private Unfallversicherung
- Krankenversicherung
(bspw. Krankheitskostenversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung, Krankentagegeldversicherung, priv. Pflegeversicherung, Abrechnungsfragen, GOÄ/GOZ/Krankenhausvergütungsrecht) - Sachversicherung
(bspw. Hausrat, Gebäude) - Kraftfahrtversicherung
(bspw. Personenschäden, Kaskoversicherung, Mietwagenkosten, HWS-Fälle)
Nach Übernahme des Mandates werden wir Ihnen eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten des weiteren Vorgehens geben. Unser Ziel ist es sodann, die für Sie am besten geeignete Lösung durchzusetzen.




