Verbraucherrecht
Ursprünglich weniger eine eigenständige Rechtsmaterie als eine zu Gunsten des »Verbrauchers« an verschiedenen Stellen normierte Abweichung vom üblichen Rechtsstandard, hat sich das Verbraucherrecht mittlerweile durchaus zu einem eigenen Rechtsgebiet entwickelt. Durch europarechtliche Vorgaben hat der Verbraucherschutz im deutschen Recht in den letzten Jahren eine deutliche Aufwertung erfahren.
Der Verbraucher wird durch eine Vielzahl von Gesetzen besonders geschützt. Als Beispiel sind die besonderen Rechte bei Haustürgeschäften, Fernabsatzgeschäften (einschließlich e-commerce) oder Verbraucherkrediten zu nennen. Relevant sind ebenfalls die Regelungen über den Versand unbestellter Waren, Energielieferungsverträge und Erhöhungsverlangen der Energieversorger (Gaspreise) oder die Prüfung von Mobiltelefonverträgen und deren Besonderheiten.
Aber auch in den »alltäglichen« Vertragsgestaltungen wie beispielsweise dem Kaufrecht gibt es besondere Regelungen, die den Verbraucher schützen. So sieht der Gesetzgeber umfangreiche Belehrungspflichten des Unternehmers ebenso vor, wie die Möglichkeit zur Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen begrenzt sind.
Im Streitfall ist für Verbraucher selbstverständlich die kompetente gerichtliche Vertretung gewährleistet.

