Medizinrecht

Rechtsfragen auf dem Gebiet der Medizin- bzw. Arzthaftung haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Diese Fälle bringen stets eine Fülle von spezifischen Problemen mit sich, die bereits bei der Sachverhaltsaufklärung beginnen. Behandlungsunterlagen, medizinische Sachverständigengutachten etc. sind zu sichten und aufzuarbeiten. Alsdann ist es erforderlich, den medizinischen Sachverhalt mit Leben zu füllen – schließlich geht es oft genug um tragische menschliche Schicksale.

Wir beraten und vertreten in enger Abstimmung mit den Berufshaftpflichtversicherern Ärzte und Krankenhäuser. Daneben sind wir aber auch für Patienten tätig, die Ihrem behandelnden Arzt einen Behandlungsfehler vorwerfen müssen. Neben der außergerichtlichen Vertretung ist die prozessuale Abwehr bzw. Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit.

Sie werden im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung umfassend über die Chancen und Risiken, die möglichen Kosten und die Ihnen zustehenden Ansprüche beraten. Unsere langwierige Erfahrung auf dem Gebiet des Medizin- und Arzthaftungsrechtes versetzt uns in die Lage, in jedem speziellen Fall auf die besonderen Umstände frühzeitig hinzuweisen, Risiken zu erkennen und die aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten.

Wir verfügen über ein gutes Netzwerk, welches es uns ermöglicht, medizinische Gutachten einer zeitnahen Überprüfung zuzuführen, um Stärken oder auch Schwächen der Sachverständigengutachten im Interesse unserer Mandanten aufzuzeigen. Verbunden mit der notwendigen Sachlichkeit vertreten wir die Interessen unserer Mandanten nötigenfalls hartnäckig durch die möglichen Gerichtsinstanzen, ohne jedoch die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten aus den Augen zu verlieren.

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