IT-Recht, Recht der neuen Medien
Die Bedeutung des Internets im Geschäfts- und Privatleben hat eine rasante Entwicklung genommen und steigt weiter an.
Seit vielen Jahren beraten die auf das IT-Recht spezialisierten Kollegen der Kanzlei bereits Wirtschaftsunternehmen, Gewerbetreibende sowie Programmierer, Autoren und Künstler in allen Fragen des IT-Rechts. Wir können dabei auf eine lange Erfahrung bei der Erfassung des regelmäßig sehr technologiebezogenen Sachverhalts und bei der Bewertung der einschlägigen Rechtsprechung zurückgreifen.
Wir beraten unsere Mandanten in allen Rechtsfragen, die mit Informationstechnologien in Zusammenhang stehen. Sei es der Schutz geistigen Eigentums, Probleme des Verbraucherschutzes, Domainrecht, Softwarelizenzierung, Datenschutz, eine Abmahnung oder das Wettbewerbsrecht – stets können Sie sicher sein, einen zuverlässigen und kompetenten Ansprechpartner zu finden, der Ihr spezielles Problem zügig einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung zuführt.
Gerne beraten wir zu Fragen der Abwicklung von Rechtsgeschäften via Datennetz (E-Commerce), bei der Gründung von Internetshops (z.B. "Ebay-Powerseller") und erstellen die notwendigen Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen. Wenn Sie wünschen, behalten wir auch nach der Gründungsphase Ihre "AGB" im Auge und unterbreiten praktikable Änderungsvorschläge, um eine Anpassung an die sich ständig weiterentwickelnde Rechtssprechung zu gewährleisten.
Wir vertreten und beraten sowohl Rechteinhaber, die einen Wettbewerber abmahnen möchten, wie auch Mandanten, die eine Abmahnung erhalten haben. Der abmahnende Rechteinhaber hat einige Voraussetzungen zu beachten, um seine Abmahnung zum Erfolg zu führen und um nicht selbst die Kosten tragen zu müssen. Den Empfänger einer Abmahnung beraten wir zügig, ob der Abmahnung Folge geleistet werden sollte, um weitere Kosten zu vermeiden oder ob er sich gegen die Abmahnung zur wehr setzen sollte.
Auch das sich möglicherweise anschließende einstweilige Verfügungsverfahren wird durch unsere Spezialisten professionell begleitet. Natürlich bieten wir auch im Bereich des IT-Rechts die klassischen Aufgaben des Rechtsanwaltes, wie Prozeßführung und Zwangsvollstreckung.



