Insolvenzrecht

Eine Zahlungsunfähigkeit, resultierend aus einer derzeitigen oder früheren selbständigen Tätigkeit, war bis zum Inkrafttreten der Insolvenzordnung eine faktisch nicht mehr zu ändernde Situation. Die Insolvenzordnung bietet über die dort geregelte Restschuldbefreiung  die  Möglichkeit eines neuen Startes im Berufsleben. In diesen Fällen können wir zudem versuchen, mit den Gläubigern unter der Darstellung der Folgen eines ansonsten notwendigen Insolvenzverfahrens eine außergerichtliche Einigung zur Schuldenbereinigung zu treffen.
 
Neben der interdisziplinären Beratung und Unterstützung mittelständischer Unternehmen und Unternehmern in der Krise liegt eine weitere Stärke der im Insolvenzrecht tätigen Kollegen der Kanzlei in der Vertretung von Schuldnern gegenüber Gläubigern, Behörden und Gerichten, der Vertretung von Arbeitnehmern in Verbindung mit Insolvenzverfahren und der umfassenden Beratung und Betreuung von Gläubigern vor und im Insolvenzverfahren.

Wir bieten eine durchsetzungsstarke Vertretung von Insolvenz- und Massegläubigern in Insolvenzverfahren sowie eine zügige und  professionelle Durchführung von Forderungsanmeldungen, Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten (Eigentumsvorbehaltsrechte, Sicherungsübereignungen und  –abtretungen, Pfandrechte etc.).

Unser Team verfügt über langjährige Erfahrungen und über das notwendige „Know How“, die modernen Arbeitsmittel, sowie besonders geschulte Mitarbeiter und EDV-Software, um unsere Leistungen mit hoher Qualität und Effizienz im Interesse unserer Mandanten zu erbringen.

Auch bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens häufig eingeleitet werden, finden Sie professionelle interdisziplinäre Beratung durch die Zusammenarbeit mit den auf das Strafrecht spezialisierten Kollegen der Kanzlei.

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