Erbrecht und Vermögensnachfolge
Auch wenn das Thema »Erben und vererben« gerne verdrängt wird, so gewinnt die frühzeitige Auseinandersetzung mit den Fragen der Vermögensnachfolge zunehmend an Bedeutung.
Nur durch eine intensive Auseinandersetzung mit den oft vielschichtigen familiären und beruflichen Bindungen sowie den individuellen Vermögensverhältnissen können sämtliche rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine für alle Beteiligten befriedigende Nachfolgeregelung zu finden.
Unsere im Erbrecht tätigen Kollegen legen bei der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen ein besonderes Augenmerk auf eine ausgewogene Balance zwischen unternehmerischen und familiären Interessen.
Gleiches gilt, wenn bereits zu Lebzeiten Verträge zur Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu verhandeln und zu konzipieren sind. Die unternehmerischen und steuerlichen Interessen unserer Mandanten werden in enger Zusammenarbeit mit den steuerlichen Beratern unseres Hauses bestmöglich gewahrt und dies mit der gebotenen Sensibilität für die individuellen familiären Belange.
Wir begleiten auch längerfristige Prozesse der Unternehmensnachfolge und Vermögensübertragung im In- und Ausland.
Ist der Erbfall eingetreten, so beraten wir Sie beispielsweise in Fragen der Erbscheinerteilung, bei der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, bei der Erbauseinandersetzung und Verwaltung des Erbes sowie bei rechtlichen Problemen in Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung. Bei streitigen erbrechtlichen Auseinandersetzungen, etwa mit Miterben oder Pflichtteilsberechtigten, vertreten wir Ihre Interessen auch im gerichtlichen Verfahren.






