Ehe- & Familienrecht

Unsere Spezialisten auf dem Gebiet des Familienrechts bieten Ihnen eine partnerschaftliche Beratung und Zuverlässigkeit um Ihre Zukunft zu gestalten.

Familienrechtliche Mandate mit Auslandsbezug gewinnen gerade in unserer Grenznähe immer mehr an Bedeutung. Ein internationaler Bezug ist gegeben, wenn einer oder beide Ehegatten eine andere Staatsangehörigkeit haben, im Ausland gelebt haben oder leben, Vermögen im Ausland belegen ist, Kinder im Ausland leben oder gar ins Ausland entführt werden. Wir prüfen und klären in derartigen Fällen, ob Verfahren im In- oder Ausland zu führen sind, welches Recht anwendbar ist und welche Folgen sich daraus ergeben. Wir verfügen über vielfältige und langjährige Erfahrungen mit internationalen Fällen und können Mandate auch in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch und Niederländisch bearbeiten.

Vor der Einleitung einer Scheidung können unsere Spezialisten umfassend über Voraussetzungen und Konsequenzen einer Scheidung beraten, so dass Sie über die steuerlichen und finanziellen Folgen hinaus hinreichend informiert sind, um zu entscheiden, ob ein Scheidungsantrag gestellt werden soll.

Wir vertreten Sie im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren und klären gemeinsam mit Ihnen, in welcher Weise Trennungs- und Scheidungsfolgen zu regeln sind. Da jahrelange Prozesse erfahrungsgemäß nicht nur kostenintensiv, sondern auch psychisch belastend für Sie sind, bemühen wir uns, langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Für Eheleute und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bieten Verträge eine wirksame Möglichkeit, um Vermögen und Unterhaltsfragen für die Zukunft zu regeln. Aber auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften bietet sich eine vertragliche Regelung an, da das Gesetz in der Regel Ansprüche wegen Unterhalt, Vermögensausgleich und Hausrat nicht sichert. Auch für künftige Eheleute sind Verträge sinnvoll, da sie Streitigkeiten im Trennungsfall sowie unerwünschte Folgen vermeiden können.

Bei einer Scheidung kommt es nicht automatisch zu einer Entscheidung über die elterliche Sorge über die Kinder. Es bleibt vielmehr zunächst bei dem gemeinsamen Sorgerecht beider Elternteile. Wir beraten und unterstützen bei allen Fragen, die das elterliche Sorgerecht und die Gestaltung der Betreuung der Kinder nach einer Trennung betreffen.

Die Regelung von Unterhaltsansprüchen hat sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den Unterhaltsempfänger häufig eine existentielle Bedeutung. Wir kümmern uns um die richtige Berechnung der Ansprüche auf Eltern- oder Kindesunterhalt.

Aber auch dann, wenn Sie beispielsweise selbst vom Sozialamt auf Zahlung von Unterhalt wegen nicht gedeckter Heimkosten in Anspruch genommen werden, finden Sie in unseren Spezialisten kompetente Ansprechpartner.

Scheidungen haben für die Mandanten fast immer erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen.

Wir unterstützen Sie bei der notwendigen Auseinandersetzung des Hausrats und des Vermögens.  Wir klären die korrekte Berechnung des Zugewinnausgleichs, begleiten die Auseinandersetzung gemeinsamer Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien, Arztpraxen oder Praxen von Freiberuflern. Aber auch wenn letztlich "nur" Schulden aus der Ehe geblieben sind, setzen wir uns im Interesse unserer Mandanten für eine vernünftige Verteilung der Lasten ein. Falls nötig, nehmen wir auch Kontakt zu den Gläubigern auf, um Zahlungserleichterungen zu bewirken.