Wirtschaftsstrafrecht

Zwar werden Sie noch nie gehört oder gelesen haben, dass ein Unternehmen strafrechtlich belangt worden ist, denn diesen Vorwurf muss sich nach unserem Rechtsverständnis nur ein Mensch gefallen lassen, doch zeigt gerade die aktuelle Presselage, dass nahezu täglich darüber berichtet wird, wie Strafverfolgungsbehörden Unternehmen aufsuchen, um dort ihrer teilweise existenzvernichtenden Arbeit nachzugehen.

Betroffen sind vor allem die Unternehmensführer, Manager, Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer, die aus den Wirtschaftsgesetzen zuhauf mit Strafvorschriften konfrontiert werden und die sie alleine aus ihrer täglichen Arbeit heraus straffällig werden lassen können.

Zu denken ist hier an Insolvenzverschleppungstatbestände, Strafbarkeitsnormen aus den Regeln der Bilanzaufstellung, strafrechtlich bewährte wettbewerbsrechtliche Normen, an Kreditbeschaffungstatbestände, an steuerrechtliche Vorschriften und viele, viele andere, die den allermeisten Führungskräften überhaupt nicht bewusst sind.

An dieser Stelle setzt unsere Tätigkeit für Ihr Unternehmen an. Wir klären auf, begleiten Unternehmensprozesse hinsichtlich ihrer strafrechtlichen Relevanz. Die strafrechtliche Beratung wird hier eng verzahnt mit unserer wirtschaftsrechtlichen Beratung und ist ohne diese nicht denkbar. Zu sehr sind an dieser Stelle diese Themen miteinander verwoben. Die Zusammenarbeit unserer verschiedenen Spezialistenteams im Sinne einer best practice versetzt unser Haus in die Lage, diesbezüglich eine exzellente Dienstleistung für Ihr Unternehmen anbieten zu können.

Kommt es aber letztendlich zu Eingriffen und Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden begleiten wir Ihre betroffenen Mitarbeiter oder Ihr Unternehmen, das schließlich durch die Ermittlungsmaßnahmen ebenfalls nicht unerheblich betroffen sein dürfte, bis hin zu den jeweiligen gerichtlichen Strafverfahren. Erfahrene Strafverteidiger stehen Ihnen an dieser Stelle jederzeit zur Verfügung.

Letztendlich muss betont werden, dass auch das Wirtschaftsstrafrecht in den vergangenen Jahren eine zunehmende Internationalisierung erfahren hat. Die Sachverhalte sind per se häufig grenzüberschreitend, aber auch das nationale Recht selbst wird in diesem Bereich nicht selten auch durch internationale Organe beeinflusst. Unsere Kanzlei ist diesen Herausforderungen in Ihrem Sinne bestens gewappnet.

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