Öffentliches (Wirtschafts-) Recht, Vergaberecht, PPP

Öffentlich Private Partnerschaften, Public Private-Partnership

Ist Ihnen das "Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz" ein Begriff? Der Gesetzgeber versucht mittlerweile auf vielfältige Art und Weise, Kooperation zwischen der öffentlichen Hand und Unternehmen der Privatwirtschaft zu fördern und zu erleichtern, um zum einen den Kosten- und Haushaltsdruck der öffentlichen Kassen zu lindern, zum anderen aber auch um Aufgaben und Leistungsverpflichtungen der öffentlichen Hand effizienter erfüllen zu können (Public Private Partnership).

Da nach allgemeinem Verständnis solche Partnerschaften in der Regel auf Dauer angelegt sind und die Parteien sowohl die Chancen als auch die Risiken der Zusammenarbeit teilen, ist eine treffende Partnerauswahl, Projektplanung und die Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen bzw. -vereinbarungen von erheblicher strategischer Bedeutung. Die Beratung solcher Projekte erfordert dabei nicht nur exzellente wirtschaftliche Kenntnisse, sondern im besonderen Maße öffentlich-rechtliche Kompetenz und Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den involvierten Behörden, von denen in der Regel eine Mehrzahl auf verschiedenen hierarchischen Ebenen beteiligt sind.

Generell beeinflusst das Öffentliche Recht in mannigfaltiger Art und Weise das Wirtschaftsleben. Die Palette reicht hier von der Zulassung zu gewerblichen Tätigkeiten bis hin zu hochkomplexen Antragsverfahren zur Errichtung industrieller Fertigungseinheiten. Dies beinhaltet im Einzelfall umfangreiche umweltrechtliche Prüfungsverfahren.

Öffentliches (Wirtschafts-) Recht einschl. Vergaberecht und Umweltrecht

Besondere Bedeutung für das Wirtschaftleben hat die Vergabe öffentlicher Aufträge. Garant für eine erfolgreiche Teilnahme an solchen Verfahren ist nicht zuletzt die fundierte rechtliche Vorbereitung. Im Falle der Nichtberücksichtigung geht es um die Verhinderung unzulässiger Vergabeentscheidungen bzw. die Durchsetzung von hieraus gegebenenfalls resultierten (Schadensersatz-) Ansprüchen.

Für die gewerbliche und industrielle Produktion ist schließlich das Umweltrecht mit seinen hochverdichteten Regelungen insbesondere zum Abfall-, Wasser-, Bodenschutz- und Immissionsschutzrecht von fundamentaler Bedeutung. Voraussetzung für störungsfreie Betriebsabläufe ist daher nicht zuletzt auch eine gründliche rechtliche Absicherung insoweit. Daneben spielt das Umweltrecht insbesondere bei dem Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken unter dem Gesichtspunkt möglicher Altlasten eine immer größere Rolle. Dies erfordert ein abgestimmtes kaufvertragliches Regelwerk und gegebenenfalls umfassende Konzepte zur Altlastensanierung. Auch dies leisten wir für Sie.

Ihre Ansprechpartner