Transportrecht, Vertriebsrecht
Transportrecht
Die Logistikbranche ist die Schlagader des Wirtschaftssystems, das viele Menschen und Unternehmen wirtschaftlich, aber auch rechtlich verbindet. Die immer komplexer werdenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Transport und Logistik erfordern dabei einen diesbezüglich erfahrenen rechtlichen Berater, der in der Lage ist verschiedenste Rechtsfelder in diesem Sinne grenzüberschreitend miteinander zu verbinden.
In diesem Sinne beraten wir seit Jahren in der Erstellung und Revision bestehender Logistikverträge und Logistikkonzepte nebst den dazugehörigen AGB. In besonderem Maße können wir dabei sowohl auf die individuellen Anforderungen des Logistikunternehmens eingehen als auch diese abstimmen mit den besonderen Anforderungen des Logistikkonzeptes (beispielsweise Supply-Chain-Management) ihrer Kunden.
Für den gesamten Bereich des öffentlich Güterkraftverkehrsrechtes zeichnen sich unsere Spezialisten ebenfalls verantwortlich.
Eine besondere Kompetenz unserer Kanzlei ist die Betreuung europaweit agierender Abrechnungssysteme, mit denen Verkehrsteilnehmer Leistungen angefangen von dem Kauf von Waren bis hin zum Bezug öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Streckengebühren (Maut) bargeldlos abrechnen können.
Vertriebsrecht
Die Erstellung, Verhandlung und Überwachung von Vertriebskonzepten und entsprechenden Verträgen ist elementarer Bestandteil einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich in allen Fragen absatzbezogener Rechtsvereinbarungen und Gestaltungen. Beispielsweise beraten wir bei der Erstellung, Verhandlung oder Änderung von Speditions-, Franchise-, Vertragshändler-, OEM-, Handelsvertreter- und Lizenzverträge. Die Verteidigung Ihrer diesbezüglichen Rechtspositionen vor den Behörden und Gerichten nehmen wir dabei auch gerne für Sie wahr.




