Wirtschafts- und Immobilienrecht Spanien
Eine Besonderheit unseres Hauses ist die Beratung in Angelegenheiten des spanischen Wirtschafts- und Immobilienrechts.
Sofern Ihr Unternehmen Investitionsvorhaben in Spanien plant, Vertriebstätigkeiten in Spanien entfaltet oder dort eigene Präsenzen aufbauen oder Kooperationen eingehen möchte, stehen Ihnen unsere diesbezüglichen deutschen und spanischen Spezialisten zur Verfügung.
Wir entwerfen und verhandeln die notwendigen Vertragswerke auf den Gebieten des spanischen Handels- und Gesellschaftsrechts, stellen die notwendingen Kontakte vor Ort her und begleiten Sie in Spanien bei der
Durchführung und Verhandlung Ihres Vorhabens bei den betroffenen Behörden und Institutionen.
Ihre Tochtergesellschaften vor Ort begleiten wir umfassend bei Transaktions- und Umwandlungsvorgängen sowie wir entsprechende Finanzierungsverhandlungen vorbereiten, verhandeln und vertraglich fixieren.
Unser Inhouse-Angebot gewährt Ihnen die Sicherheit, dass keine weiteren spanischen Kollegen eingeschaltet werden müssen und ermöglicht daher die Begleitung Ihres Anliegens ohne Verursachung von stets unvermeidbaren Reibungsverlusten durch die Zusammenarbeit mit externen Kollegen.
Im Rahmen von Inbound-Transaktionen aus dem spanischsprachigen Ausland stehen wir unseren Mandanten ebenfalls als vertrauensvolle Berater zur Verfügung.



