Das ändert sich 2012 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Änderungen im SGB II 22.12.2011
Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II und Sozialgeld)
Ab dem 1.1.2012 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn um zehn Euro auf monatlich 374 Euro.
Die Höhe der Regelbedarfsstufen ab 1.1.2012 im Einzelnen:
- Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende und allerziehende Leistungsberechtigte): 374 Euro (+ 10 Euro)
- Regelbedarfsstufe 2 (jeweils für zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner): 337 Euro (+ 9 Euro)
- Regelbedarfsstufe 3 (erwachsene Leistungsberechtigte, die im Haushalt anderer wohnen): 299 Euro (+ 8 Euro)
- Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre): 287 Euro (unverändert)
- Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von sechs bis unter 14 Jahre): 251 Euro (unverändert)
- Regelbedarfsstufe 6 (Kinder unter sechs Jahre): 219 Euro (+ 4 Euro)
Einige der vom Regelbedarf abhängigen Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, fallen ebenfalls höher aus. Alle Bedarfsgemeinschaften erhalten bis Ende Dezember 2011 einen schriftlichen Bescheid der Bundesagentur für Arbeit über die für sie jeweils eintretenden Änderungen.
Sonderregelung für ALG II beziehende Teilnehmer des Freiwilligendienstes
Wer am Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst teilnimmt und ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen, erhält künftig vom Taschengeld einen pauschalierten Abzug von 175 Euro monatlich, ohne seine Ausgaben (für Versicherungen und Werbungskosten) nachweisen zu müssen. Bislang war nur ein Betrag von 60 Euro vom Taschengeld anrechnungsfrei. Darüber hinaus konnten allerdings auf Nachweis Werbungskosten und Versicherungsbeiträge abgesetzt werden.
Umsetzung der Jobcenter-Reform
Zum 1.1.2012 nehmen zusätzlich zu den derzeit bereits bestehenden 67 zugelassenen kommunalen Trägern (Optionskommunen) weitere 41 Landkreise und kreisfreie Städte die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in kommunaler Eigenregie wahr. Ab 2012 sind damit 25 Prozent aller örtlichen Jobcenter im SGB II als Optionskommunen organisiert.
Einheitliches Zielsteuerungssystem für die Jobcenter
Nach einem neuen einheitlichen System erfolgt die Steuerung der Jobcenter künftig unabhängig von der Trägerschaft über einheitliche Regelungen. Auf diese Weise soll Transparenz und Vergleichbarkeit hergestellt werden. Neben den gesetzlich vorgegebenen Zielen "Verringerung der Hilfebedürftigkeit", "Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit" und "Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug" können weitere Ziele vereinbart werden.
